SPÖ Kärnten

Freizeit & Familie

21.12.2018

  • Die Kärntner Familienkarte
  • Geförderter Familienurlaub
  • Kinder- und Jugenderholungsaktion
  • Pflegefreistellung
  • Angebote für Familien
Für die meisten Menschen ist die gemeinsam verbrachte Zeit mit der Familie das wichtigste. Dabei macht es keinen Unterscheid, ob man an einem verregneten Sonntag länger im Bett kuschelt und dann ausgiebig und in Ruhe Frühstückt oder – wenn das Wetter wieder schöner ist - außer etwas Haus macht. Spielplätze erkunden, wandern oder einfach nur spazieren gehen – Kärnten bietet Familien viele Ausflugszeile und Möglichkeiten, um gmeinsam schöne Stunden zu verbringen.

Die Kärntner Familienkarte

Die kostenlose Kärntner Familienkarte bietet Kärntner Familien nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern fördert vor allem das Gemeinschaftserlebnis „Familie“ dadurch, dass gemeinsam Zeit verbracht wird. Tourismus und Handel gewähren Vergünstigungen, die es leistbar machen, gemeinsam als Familie die Freizeit zu gestalten.
Mehr dazu hier.

Geförderter Familienurlaub

In Kärnten gibt es viele Familien, die es sich trotz vielfältiger Unterstützung nicht leisten können, gemeinsam mit den Kindern auch nur einen kurzen einmaligen Erholungsaufenthalt in Erwägung zu ziehen. Dies gilt besonders für Alleinerziehende und Großfamilien. Das Land Kärnten übernimmt zu einem überwiegenden Teil die Kosten für eine Woche Familienurlaub. Anmeldungen werden bei der zuständigen Behörde für Kinder- und Jugendhilfe entgegengenommen. Mehr dazu hier.

Kinder- und Jugenderholungsaktion

Manche Familien haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, um sich oder den Kindern einen Urlaub zu ermöglichen. Mit der Kinder- und Jugenderholungsaktion der AVS, die in Kooperation mit dem Sozialreferat des Landes Kärnten erfolgt, wird erkrankten und sozial benachteiligten Kindern bis 13. Jahren die Möglichkeit geboten einen Erholungs- bzw. Abenteuerurlaub Italien und in Heiligenblut zu erleben. Für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren wird zusätzlich ein 7 tägiger Ferienaufenthalt in Kärnten ermöglicht.
Mehr dazu hier.

Pflegefreistellung

Was tun Eltern, wenn das Kind krank wird und sie in die Arbeit müssen? Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Pflegefreistellung. Dabei handelt es sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen, bei der das Entgelt weiterhin bezahlt wird. Anspruch auf Pflegefreistellung besteht innerhalb eines Arbeitsjahres höchstens im Ausmaß der Wochenarbeitszeit.
Mehr dazu hier und bei der Arbeiterkammer Kärnten.

Angebote für Familien

Kärnten mit seiner einzigartigen Landschaft und seinem vielfältigen Kulturangebot bietet Familien zahlreiche Möglichkeiten. So bieten die Kärntner Tourismusbetriebe nicht nur unseren Gästen, sondern natürlich auch den Kärntnerinnen und Kärntnern tolle Freizeitaktivitäten an und haben eigens für Familien spezielle Angebote zusammengestellt. Hier einige weiterführende Links (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Eine moderne Familienpolitik umfasst viele weitere Bereiche – vom Wohnen über die Arbeitswelt bis hin zur Freizeit. Hier finden Familien weitere Informationen zu den Bereichen:

Faktbox

  • Die Kärntner Familienkarte
  • Geförderter Familienurlaub
  • Kinder- und Jugenderholungsaktion
  • Pflegefreistellung
  • Angebote für Familien

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