SPÖ Kärnten

Beruf & Familie

12.12.2018

  • Kinderbetreuung
  • Kinder-Stipendium
  • Beihilfen & Förderungen
  • Mutterschutz & Schwangerschaft
  • Karenz & Kinderbetreuungsgeld
  • Wiedereinstieg
  • Elternteilzeit
  • Pflegefreistellung
Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen ist wohl eine der größten Herausforderungen für alle Eltern. Unterschiedlichen Maßnahmen, Förderungen und Unterstützungen sollen es Familien leichter machen, diese große Herausforderung zu meistern.

Kinderbetreuung

Für berufstätige Eltern hat die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen hohen Stellenwert. Ein entsprechend gut ausgebautes und leistbares Angebot an Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen ist dafür eine wichtige Voraussetzung. In Kärnten werden zahlreiche Formen von Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen – von Tageseltern, Kindertagesstätten und Kinderkrippen über Kindergärten bis hin zu Hort und altersübergreifenden Betreuungseinrichtungen - angeboten. Mehr dazu hier.

Kinder-Stipendium

Das Kärntner Kinder-Stipendium ermöglicht es allen Eltern unabhängig von ihrem Einkommen, eine Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung in Anspruch zu nehmen und es gibt allen Kindern die Chance auf beste und hochwertige Kinderbetreuung für einen optimale Start ins Bildungsleben. Mehr dazu hier.

Beihilfen & Förderungen

Für Familien und berufstätige Eltern gibt es steuerliche Erleichterungen, finanzielle Unterstützung und Förderungen. Mehr dazu hier.

Mutterschutz & Schwangerschaft

Wir bekommen ein Kind! Die berechtigte Freude über einen neuen Erdenbürger steht bei werdenden Eltern natürlich im Vordergrund. Auch wenn die Vorfreude über den Familienzuwachs überwiegt, kommt auf Eltern viel Neues zu, Schwangerschaft und Geburt werfen viele Fragen auf. Welche Fristen und Termine sind zu beachten, was bedeutet die Schwangerschaft für berufstätige Frauen, ist Väterkarenz ein Thema? Die Die Arbeiterkammer informiert umfassend über die Rechte von Eltern und Schutzbestimmungen für werdende Mütter. Mehr dazu hier

Karenz & Kinderbetreuungsgeld

Ist das Baby endlich da, ist das Glück vollkommen. Karenzregelungen und Kinderbetreuungsgeld sollen es Eltern sich um den Nachwuchs zu kümmern, ohne sich Sorgen um den Beruf zu machen.

Karenz

Die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert maximal bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Während der Elternkarenz erhält man keinen Lohn bzw. Gehalt. Man erhält in dieser Zeit jedoch Kinderbetreuungsgeld. Mehr dazu hier und bei der Arbeiterkammer Kärnten.

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine eigene Krankenversicherung.
Infos hier und bei der Arbeiterkammer Kärnten.
WICHTIGER HINWEIS: Es empfiehlt sich, sich aufgrund der unterschiedlichen Betreuungsgeld-Varianten und Wahlmöglichkeiten bei der Arbeiterkammer Kärnten (Telefonische Auskunft: Mittwoch, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, Tel. 050 477-1005) beraten zu lassen. (Beratungstermin vereinbaren: hier).
BITTE BEACHTEN: Für die Ausschöpfung der Bezugsdauer sind bestimmte Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vorgeschrieben, ansonsten reduziert sich das Kinderbetreuungsgeld: Die genauen Daten und Untersuchungen erfahren Sie bei der Gebietskrankenkasse.
Mehr dazu hier.

Wiedereinstieg

Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder große Sorgen – viele Eltern würden dem wohl zustimmen. Ob groß oder kleine, Eltern sorgen sich um ihre Kinder und wollen für sie da sein. Damit es der Familie gut geht braucht es natürlich auch ein gutes Einkommen. Beruf und Familie zu vereinbaren ist – vor allem für Frauen – eine große Herausforderung. Auch beim Wiedereinstieg in den Beruf ist viel zu beachten. Die Arbeiterkammer berät und informiert ArbeitnehmerInnen was dabei zu beachten ist. Mehr dazu hier.

Elternteilzeit

Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Mehr dazu hier und bei der Arbeiterkammer Kärnten.

Pflegefreistellung

Was tun Eltern, wenn das Kind krank wird und sie in die Arbeit müssen? Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Pflegefreistellung. Dabei handelt es sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen, bei der das Entgelt weiterhin bezahlt wird. Anspruch auf Pflegefreistellung besteht innerhalb eines Arbeitsjahres höchstens im Ausmaß der Wochenarbeitszeit.
Mehr dazu hier und bei der Arbeiterkammer Kärnten.


Eine moderne Familienpolitik umfasst viele weitere Bereiche – vom Wohnen über die Arbeitswelt bis hin zur Freizeit. Hier finden Familien weitere Informationen zu den Bereichen:

Faktbox

  • Kinderbetreuung
  • Kinder-Stipendium
  • Beihilfen & Förderungen
  • Mutterschutz & Schwangerschaft
  • Karenz & Kinderbetreuungsgeld
  • Wiedereinstieg
  • Elternteilzeit
  • Pflegefreistellung

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