SPÖ Kärnten

Land Kärnten bietet schnelle Hilfe für das kranke Kind

09.12.2019

Wenn ein Kind unerwartet krank wird und Eltern bzw. Alleinerziehende, die Betreuung berufs- oder ausbildungsbedingt nicht selbst übernehmen können, stellt dies oft unüberwindbare Hürden dar.
Das Land Kärnten startete mit der AVS, Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens, ab November 2019 das Pilotprojekt „Schnelle Hilfe – Wir betreuen Ihr krankes Kind“
  • in Villach und Villach Umgebung,
  • in Spittal und Spittal Umgebung und
  • in Klagenfurt und Klagenfurt Umgebung.
Die Betreuerinnen sind ausgebildete Tagesmütter, Kleinkinderzieherinnen oder Kindergartenpädagoginnen und haben Familien- und Lebenserfahrung. Sie sind bei der Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS) nach dem Kollektivvertrag der Sozialen Wirtschaft Österreichs (SWÖ) angestellt und haben regelmäßige Supervisionen, Weiterbildungen und Intervisionen.

Betreuerinnen der AVS betreuen das kranke Kind im Alter von 0 bis 13 Jahren zu Hause, in der Zeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, für mindesten 5 Sunden und maximal 10 Stunden pro Tag.

Je nach Alter und Erkrankung erfolgt eine individuelle Betreuung und Versorgung der Kinder – vom Zubereiten kleiner Mahlzeiten über die Begleitung zu notwendigen ärztlichen Terminen bis hin zur Mitbetreuung erkrankter Geschwisterkinder.

Was muss ich tun um die Betreuung zu erhalten?

  • Rufen Sie bei der Schnelle Hilfe – Hotline: 0664- 80 3275 701 an oder schreiben Sie ein E-Mail an schnelle.hilfe@avs-sozial.at.
  • Sie erfahren ehestmöglich, ob eine Betreuung für Ihr Kind möglich ist.
  • Die Mitarbeiterin nimmt folgende Daten für den Vertrag auf: Eigener Name, Adresse, Name des Kindes, Sozialversicherungsnummer, eventuell zu verabreichende Medikamente ...
  • Sie sorgen für Lebensmittel, damit die Betreuerin der AVS Ihr Kind altersgemäß versorgen kann.
  • Ab dem 4. Betreuungstag wird eine ärztliche Bestätigung benötigt.
Der Selbstbehalt für Eltern beträgt € 7,00 pro Stunde.

Kostenrückersatz:

Das Land Kärnten gewährt Familien mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen für die Betreuung ihres kranken Kindes einen Kostenrückersatz.
Der Förderungsbetrag ist einkommensabhängig und beträgt pro Jahr max. € 210,--. Dies entspricht einer kostenlosen Inanspruchnahme von 30 Betreuungsstunden für eine Familie pro Jahr.
Mit dieser Leistung will das Land Kärnten möglichst viele Familien bestmöglich entlasten und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • FördernehmerInnen müssen obsorgeberechtigte Personen sein, die die Familienbeihilfe des Bundes für die Kinder beziehen.
  • Die Förderung des Landes Kärnten wird Familien gewährt, die die „Schnelle Hilfe – Wir betreuen Ihr krankes Kind“ in Anspruch nehmen.
  • Der/die Fördernehmer/in muss mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Kärnten haben.
  • Die Förderung des Landes Kärnten wird nur auf Antrag gewährt.
  • Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden:

Tabelle des maximalen monatlichen Familiennettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) für die Gewährung des Kostenrückersatzes:

  • 1 Erwachsener, 1 Kind: € 1.950,- 2 Erwachsene, 1 Kind: € 2.990,-
  • 1 Erwachsener, 2 Kinder: € 2.600,- 2 Erwachsene, 2 Kinder: € 3.640,-
  • 1 Erwachsener, 3 Kinder: € 3.250,- 2 Erwachsene, 3 Kinder: € 4.290,-
  • 1 Erwachsener, 4 Kinder: € 3.900,- 2 Erwachsene, 4 Kinder: € 4.940,-
  • 1 Erwachsener, 5 Kinder: € 4.550,- 2 Erwachsene, 5 Kinder: € 5.590,-
(Der Berechnung liegt ein Pro-Kopf-Einkommen von max. € 1.300,-- zugrunde. Wobei sich der Familienfaktor wie folgt zusammensetzt:
1. Erw. 1,0 Punkte; 2. Erw. 0,8 Punkte; jedes Kind 0,5 Punkte)

Folgende Unterlagen müssen in Kopie dem Antrag beigelegt werden:
  • Meldezettel des antragstellenden Elternteils bzw. des/der Erziehungsberechtigten
  • Rechnung der AVS „Schnelle Hilfe – Wir betreuen Ihr krankes Kind“ mit Zahlungsnachweis
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)
  • Nachweis über das Familieneinkommen
HIER geht es zum Onlineformular für die Kostenrückerstattung.

Im angehängten Pdf-Dokument finden sie die "Schnelle Hilfe – Wir betreuen Ihr krankes Kind“-Broschüre, die Richtlinien für den Antrag auf Kostenrückersatz sowie das DSGVO-Informationsblatt.

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