SPÖ Kärnten

Landeshauptmann Peter Kaiser fordert Erleichterungen für Investitionen in Infrastruktur

15.04.2019

Die Bundesregierung muss mit EU in Verhandlungen eintreten, um investitionshemmende Maastricht-Regeln zu ändern, und ehestmöglich Strukturreformplan einreichen 
Für eine Änderung der Konvergenzkriterien im Stabilitäts- und Wachstumspakt spricht sich Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, aktuell auch Vorsitzender der österreichischen Landeshauptleutekonferenz, aus:
"Wir brauchen EU-weit ein Regelwerk, das bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht ausschließlich die Aspekte Ausgabenreduktion und Wirtschaftswachstum betrachtet. Sonst wird die - durchaus sinnvolle - Schuldenbremse zu einer Wachstumsbremse",
so Peter Kaiser.

Konkret spricht Kaiser das Problemfeld der gleichartigen Bewertung von Ausgaben an - ohne Unterschied, ob es sich dabei um Ausgaben für die Schaffung nachhaltiger Infrastruktur oder um Einmalmaßnahmen handelt:
"Vereinfacht gesagt, macht es in der Maastricht-Darstellung keinen Unterschied, ob ich auf die Straße gehe und dort Hunderter verteile, oder ob ich eine Schule, eine Straße oder ein Glasfasernetz baue. Und das, obwohl ich im zweiten Fall Vermögenswerte aufbaue, die auch künftigen Generationen zu Gute kommen."

Niemand wird dadurch zum Sparen motiviert

"Das zweite Problem eröffnet sich bei der Auflösung von Rücklagen", erklärt Kaiser. Hat eine Gebietskörperschaft über Jahre auf eine Investition hin gespart und löst diese Rücklage dann auf, um beispielsweise einen Kindergarten zu bauen, dann erhöht sich im Jahr der Investition das Maastricht-Defizit schlagartig. Rücklagen werden nämlich Darlehen gleichgestellt. "Diese Regelung ist nicht sinnvoll, weil damit niemand zum Sparen motiviert wird - im Gegenteil, vorausschauendes Zurücklegen von Geldern für zu erwartende notwendige Ausgaben wird fast bestraft", kritisiert Kaiser.

Strukturreformplan bei der EU-Kommission einreichen

Die jüngste Flexibilisierung der EU-Fiskalregeln ermöglicht es zumindest unter gewissen Voraussetzungen, wachstumsfördernde staatliche Impulse zu setzen. Einem Nationalstaat ist es nun möglich, Strukturreformpläne aufzustellen und Offensiven für wachstumsfördernde Maßnahmen mit anfänglichen Zusatzmitteln auszustatten, ohne dabei die Fiskalregeln zu verletzen. "Dies wäre auf jeden Fall schon ein erster Schritt in die richtige Richtung", sagt Kaiser, der auf einen möglichen Strukturreformplan im Bildungsbereich verweist. Allerdings hat es die österreichische Bundesregierung bisher verabsäumt, einen solchen Strukturreformplan bei der EU-Kommission einzureichen. "Ich fordere die Bundesregierung auf, mit den Ländern in Verhandlungen für die gemeinsame Erarbeitung eines Strukturreformplans einzutreten."
Die gute konjunkturelle Lage sollte unbedingt für nachhaltige Investitionen für die aktuellen und die nachfolgenden Generationen genutzt werden",
so der Landeshauptmann.

Darüber hinaus sind Investitionen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) möglich, ohne die Fiskalregeln zu verletzten. "Beiträge zum EFSI gelten als Einmalmaßnahme und lösen kein Defizitverfahren aus. Ein geeignetes Großprojekt dafür wäre beispielsweise der Breitbandausbau in Österreich", sagt Kaiser.

Klagenfurt (LPD). 

Faktbox

Die Bundesregierung muss mit EU in Verhandlungen eintreten, um investitionshemmende Maastricht-Regeln zu ändern, und ehestmöglich Strukturreformplan einreichen 

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