SPÖ Kärnten

Miet-Kautionsdarlehen vom Land Kärnten

28.11.2018

Wir lassen niemanden zurück!

Voraussetzungen zur Erlangung des Kautionsdarlehens:

  • Österreichische Staatsbürger und ihnen nach K-MSG gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Anzumietende Privatwohnung in Kärnten / Mietvertrag bzw. Mietzusage inkl. Kautionshöhe
  • Nachweise zur Prüfung der sozialen Notlage / Individualprüfung analog Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Unterfertigung des Antragsformulars inklusive Kautionsdarlehensvereinbarung (eidesstattliche Erklärung; Zustimmung zur Datenverarbeitung; Zustimmung zur Anweisung an den Vermieter; Information über Rückerstattungspflicht des gewährten Kautionsdarlehens bei Auszug an das Land Kärnten, Zession der dem Förderwerber gewährten aber an den Vermieter angewiesene Unterstützung für allfällige Rückforderungsansprüche an das Land Kärnten.)
  • Nachweis über die finanzielle Eigenleistung (50% Kautionsanteil)
  • Pflicht zur Bekanntgabe der Auflösung des Mietverhältnisses an das Land Kärnten, widrigenfalls der Gesamtbetrag des Kautionsdarlehens umgehend fällig gestellt wird

Pflichten der Vermieters:

  • Unterfertigung einer Kautionsvereinbarung zwischen Vermieter, Mieter und dem Land Kärnten
  • Der Kautionsanteil wird direkt an den Vermieter angewiesen
  • Verpflichtung, den Kautionsanteil des Landes Kärnten bei Beendigung des Mietverhältnisses an das Land Kärnten zurückzuerstatten - für kompensable Gegenforderungen des Vermieters ist primär der erlegte Kautionsanteil des Mieters heranzuziehen
  • Allfällige Forderungen, welche sich gegenüber dem durch das Land Kärnten angewiesenen Kautionsanteil ergeben, sind durch entsprechende Belege nachzuweisen
  • Die Anrechnung des Kautionsdarlehens auf einen allfälligen Mietzinsrückstand des Mieters ist nicht zulässig
  • Pflicht zur Bekanntgabe der Auflösung des Mietverhältnisses an das Land Kärnten

Höhe des Kautionsdarlehens:

  • 50% der zu leistenden Kaution bis zum Höchstbetrag von € 1.000,-
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Kautionsdarlehens
  • Kautionsdarlehen werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel vergeben

Administrative Vorgangsweise / Hinweise:

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Kautionsdarlehen an das Land Kärnten zu refundieren
  • Doppelförderungen sind auszuschließen und werden Mittel als Kautionsdarlehen in jenen Fällen zu gewähren sein, in welchen der jeweilige Bedarf nicht oder nicht ausreichend durch den Einsatz eigener Mittel und Kräfte gedeckt werden kann und auch nicht oder nicht ausreichend durch Leistungen Dritter abgedeckt ist (Subsidiarität)
  • Keine Übertragbarkeit des Kautionsdarlehens bei Wohnungswechsel
  • Ein Kautionsdarlehen kann pro Förderwerber nur einmalig gewährt werden. Erst bei gänzlicher Rückzahlung des gewährten Darlehens kann ein neuerlicher Antrag gestellt werden


(PDF Dokument 150,72 kB)
(PDF Dokument 79,77 kB)
(PDF Dokument 80,99 kB)

Jetzt kostenlos downloaden!

Die SPÖ Kärnten App! Auf modernste Art und Weise nützliche Informationen bekommen! Umfragen, Videos, Echtzeit-Infos und vieles mehr...